Muss ich einwilligen?
Nein. Die Nutzung ist freiwillig. Wenn Sie nicht einwilligen, wird das Gespräch nicht aufgenommen, und Ihre Behandlung bleibt genauso gut wie bisher. Bei Kindern entscheiden die Sorgeberechtigten; ältere Kinder und Jugendliche beziehen wir in das Gespräch darüber ein. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.